Beihilfeleistungen für Beamte der Stadt Ingolstadt
Die Stadt Ingolstadt gewährt ihren Beamten und Ruhestandsbeamten Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und sonstigen Fällen.
Fristen
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (z.B. Kauf eine Medikaments) oder der Ausstellung der Rechnung (z.B. des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der Beihilfestelle. (Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3a BayBG in der bis 31.12.2019 geltenden Fassung)
Ab 01.01.2020 wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der Beihilfestelle. (Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3a BayBG)
Kosten
Rechtsgrundlage
Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG), Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)
Rechtsbehelf
Einlegung eines Widerspruchs oder verwaltungsgerichtliche Klage
Beihilfe beantragen
Folgende Unterlagen sind nötig, um das Verfahren durchzuführen:
- Antrag
- Erstantrag
- Folgeantrag, wenn sich seit der letzten Antragstellung keine Änderungen ergeben haben
- Folgeantrag, wenn sich seit der letzten Antragstellung Änderungen ergeben haben
- Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, usw.
- Rezepte und Rechnungen über Hilfsmittel