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Tragen von Masken
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sieht anstatt der bisherigen Maskenpflicht nurmehr eine Empfehlung zum Maskentragen vor.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sieht anstatt der bisherigen Maskenpflicht nurmehr eine Empfehlung zum Maskentragen vor.